„Blum-Prämie“ verlängert

Am 29. Juni 2007 wäre die sogenannte „Blum-Prämie“ ausgelaufen. Der AMS-Verwaltungsrat hat jedoch eine Verlängerung dieser Lehrlingsförderung bis zum 31. Dezember 2007 beschlossen. Für jeden Lehrling, den ein Betrieb zusätzlich einstellt, bekommt er im ersten Lehrjahr 400 Euro, im zweiten Lehrjahr 200 Euro und im dritten Lehrjahr 100 Euro pro Monat an Förderung ausbezahlt. Die Antragstellung und Abwicklung der Förderung erfolgt über das Arbeitsmarktservice (AMS). Der Antrag muss vor der Einstellung des Lehrlings gestellt werden. Eine Lehrstelle gilt dann als zusätzlich, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses größer ist als die Gesamtzahl der Lehrlinge zum 31. Dezember 2006. Darüber hinaus muss die Gesamtzahl der Lehrlinge auch vier Monate nach dem Lehrbeginn größer sein als am 31. Dezember 2006. Sollte ein Lehrling unterjährig ausscheiden (z. B. durch Ablegung der Lehrabschlussprüfung) muss diese Lehrstelle nachbesetzt werden. Die „Blum-Prämie“ ist zur Gänze steuerfrei – d.h. dass die Einnahmen aus der Prämie von der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer befreit sind und die Zahlung der Lehrlingsentschädigung als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann. Diese Form der Lehrlingsförderung soll bis Anfang Dezember 2007 neu gestaltet werden. Wenn es dabei zu keiner politischen Einigung kommt, soll die aktuelle Richtlinie zur „Blum-Prämie“ nochmals bis Ende Juni 2008 verlängert werden.