Ökosoziale Steuerreform
Das Bundesministerium für Finanzen hat eine Fachinformation über die Eckpunkte der geplanten Steuerreform veröffentlicht. Demnach wird der Prozentsatz für die Einkommensteuer zwischen einem Einkommen über 18.000,- bis 31.000,- € mit Juli 2022 von 35% auf 30% gesenkt und zwischen einem Einkommen über 31.000,- bis 60.000,- € mit Juli 2023 von 42% auf 40% gesenkt.
Der Krankenversicherungsbeitrag wird ab Juli 2022 bis zu einem monatlichen Bruttobezug von 2.500,- € bzw. bei Pensionisten bis zu einem monatlichen Bruttobezug von 2.200,- € bis zu 1,7% gesenkt. Ab 1.1.2022 können Unternehmer zusätzlich zum Gehalt eine Erfolgsbeteiligung von bis zu 3.000,- € im Jahr steuerfrei auszahlen. Der Familienbonus Plus wird pro Kind (bis zum 18. Geburtstag) erstmals ab Juli 2022 von 1.500,- auf 2.000,- € erhöht. Für Kinder ab 18 erhöht sich der Bonus von bisher 500,- € pro Kind und Jahr auf 650,- €. Die Körperschaftsteuer wird ab dem Jahr 2023 auf 24% und ab dem Jahr 2024 auf 23% gesenkt. Wirtschaftsgüter können ab 1.1.2023 bis zur Grenze von 1.000,- sofort abgeschrieben werden (bisher 800,-€). Um Anreize für ökologische Investitionen zu schaffen, soll ein Investitionsfreibetrag eingeführt werden. Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages soll ab 2022 von 13% auf 15% erhöht werden. Die Kompensation dieser Entlastungen ist mit einer CO2-Bepreisung vorgesehen.