Öffi-Ticket

Ab dem 1.7.2021 gilt eine Gesetzesänderung (§ 26 Z 5 EStG, § 124b Z 370 EStG), die eine Klarstellung betreffend dem Jobticket mit sich bringt. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern ohne Ansatz eines Sachbezuges Öffi-Tickets zur Verfügung stellen. Die bisherigen Regelungen zum Jobticket bleiben aufrecht.
Die Übernahme der Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarten (keine Einzelfahrscheine bzw Tageskarten) für ein öffentliches Verkehrsmittel sind steuerfrei, sofern die Karten am Wohn- oder Arbeitsort gültig sind. Auch Bundeslandkarten sind möglich, wenn die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Wenn die Karte auf den Arbeitnehmer lautet, dann gilt die Begünstigung für Verlängerungen ab dem 1.7.2021.
Die Karte kann auch übertragbar sein, wenn nicht für die Übertragbarkeit Zusatzkosten anfallen. Auch die Bezahlung in monatlichen Teilbeträgen ist möglich. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses und weiterer Gültigkeit, ist ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis (aliquot) zu versteuern. Der Beleg muss nicht auf den Arbeitgeber lauten, aber Kaufbeleg oder Karte muss dem Arbeitgeber übermittelt werden. Für Öffi-Tickets fallen auch keine Lohnnebenkosten an und für die Sozialversicherung gibt es eine Sonderregelung.