Änderung der Sachbezüge 2020

Sachbezüge sind Vorteile aus einem Dienstverhältnis die nicht in Geld bestehen. Sie werden als Teil des Entgeltes betrachtet und sind steuerpflichtig. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen 2020:

Dienstwohnungen: Wird einem Dienstnehmer eine Wohnung verbilligt oder kostenlos zur Verfügung gestellt, liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug vor. In Vorarlberg wird ein Richtwert für den Mietzins in Höhe von EUR 8,92/m2 herangezogen. Bei einer arbeitsplatznahen Wohnung bis zu einer Größe von 30 m2 wird kein Sachbezug angesetzt.

Dienstfahrzeuge: Darf ein Dienstnehmer ein Firmenfahrzeug auch für Privatfahrten nutzen, beträgt der Sachbezug 2% der Anschaffungskosten des PKW (maximal EUR 960/Monat). Für schadstoffarme Kraftfahrzeuge (CO2 Emission nach NEFZ unter 118g/km) reduziert sich der monatliche Sachbezug auf 1,5%. Für Erstzulassungen ab dem 01.04.2020 erfolgt eine Neuregelung der Grenzwerte nach dem WLTP-Verfahren. Wenn durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen wird, dass die Privatfahrten unter 500km/Monat liegen, reduziert sich der Sachbezug auf die Hälfte (1% bzw. 0,75%). Für die private Verwendung eines Elektroautos oder e-bikes kommt kein Sachbezug zur Anwendung.

Zinsersparnis: Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen oder Arbeitgeberdarlehen wird der als Sachbezug anzusetzende Zinssatz jedes Jahr neu festgesetzt. Für das Jahr 2020 beträgt der Zinssatz 0,5%. Für Darlehen und Vorschüsse bis zu einem Betrag von EUR 7.300 muss kein Sachbezug berücksichtigt werden.