Änderung der Sachbezüge 2018
Sachbezüge sind Vorteile aus einem Dienstverhältnis, die nicht in Geld bestehen. Sie werden als Teil des Entgelts betrachtet und sind somit steuerpflichtig. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen 2018:
Dienstwohnungen: Wird einem Dienstnehmer eine Wohnung verbilligt oder kostenlos zur Verfügung gestellt, liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug vor. In Vorarlberg wird ein Richtwert für den Mietzins in Höhe vom 8,57 Euro/m² herangezogen. Werden die Betriebskosten vom Dienstnehmer bezahlt, erfolgt ein Abschlag von 25%. Bei einer arbeitsplatznahen Wohnung bis zu einer Größe von 30m² wird kein Sachbezug angesetzt.
Dienstfahrzeug: Darf ein Dienstnehmer ein Firmenfahrzeug auch für private Fahrten nutzen, beträgt der Sachbezug 2% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Pkw (maximal 960 Euro/Monat). Für schadstoffarme Kraftfahrzeuge (CO2- Emission unter 124g/km) reduziert sich der monatliche Sachbezugswert auf 1,5%. Wenn durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen wird, dass die Privatfahrer unter 500km/Monat liegen, reduziert sich der Sachbezug auf die Hälfte (1% bzw. 0,75%). Für die private Verwendung eines Elektroautos kommt kein Sachbezug zur Anwendung.
Zinsersparnis: Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen oder Arbeitgeberdarlehen wird der als Sachbezug anzusetzende Zinssatz jedes Jahr neu festgesetzt. Für das Jahr 2018 beträgt der Zinssatz 0,5%. Für Darlehen und Vorschüsse bis zu einem Betrag von 7300 Euro muss kein Sachbezug berücksichtigt werden.