ZUSÄTZLICHE ENTLASTENDE MASSNAHMEN

Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf sind NEU noch zusätzliche entlastende Maßnahmen in der Regierungsvorlage zum Teuerungs-Entlastungspaket II aufgenommen worden, wie bspw

• Anheben der Grenze für land-/ forstwirtschaftliche Pauschalierung auf EUR 165.000 Einheitswert (§ 17 (5a) EstG

• Steuerfreiheit von Zuschüssen des Arbeitgebers bis EUR 200 für die Nutzung CO2 - emissionsfreier Fahrzeuge iRv Carsharing-Plattformen (§ 3 (1) Z 16d EStG)

• Senken des Dienstgeberbeitrages von 3,9 % auf 3,7 % ab 2023 (§ 41 FLAG)

• Anheben der Umsatzgrenze für nichtbuchführungspflichtige Unternehmer auf EUR 600 000 hinsichtlich Anwendung der land- / forstwirtschaftlichen Pauschalregelung (§ 22 UStG)