UMSATZSTEUER

Abschaffung der Steuerbefreiung von Kleinsendungen

Die derzeit bestehende Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Paketlieferungen aus Drittstaaten, deren Warenwert bis zu EUR 22 beträgt (sogenannte Kleinsendungen), wird abgeschafft. Es kommt daher zu einer Besteuerung „ab dem ersten Cent“. Bereits im Jahr 2019 werden diese Kleinwertsendungen durch Schwerpunktaktionen einer verstärkten Kontrolle unterzogen. Die Neuregelung soll – abhängig vom Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen spätesten ab dem 01.01.2021 in Kraft treten.