Termine

 

30.6.2015

Die Frist für Antrag auf Erstattung von Vorsteuern 2014 im Drittland bzw für Drittlandsunternehmer in Österreich endet am 30.6.2015.

 

30.9.2015:

  • Die Möglichkeit des Antrags auf Erstattung von Vorsteuern 2014 in EU-Mitglieds­ländern via FinanzOnline endet am 30.9.2015.
  • Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch für das Kalenderjahr 2014.
  • Neu ab 20.7.2015: Für Kleinstkapitalgesellschaften halbiert sich der Strafrahmen bei nicht fristgerechter Offenlegung auf EUR 350 Mindeststrafe bis EUR 1.800 Höchststrafe je Gesellschaft und je Geschäftsführer. Weiters wird eine Mindestfrist von 6 Wochen zwischen der ersten Zwangsstrafe und der Erlassung der folgenden Zwangsstrafe normiert.