Termine
23.06.2015
30.6.2015
Die Frist für Antrag auf Erstattung von Vorsteuern 2014 im Drittland bzw für Drittlandsunternehmer in Österreich endet am 30.6.2015.
30.9.2015:
- Die Möglichkeit des Antrags auf Erstattung von Vorsteuern 2014 in EU-Mitgliedsländern via FinanzOnline endet am 30.9.2015.
- Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch für das Kalenderjahr 2014.
- Neu ab 20.7.2015: Für Kleinstkapitalgesellschaften halbiert sich der Strafrahmen bei nicht fristgerechter Offenlegung auf EUR 350 Mindeststrafe bis EUR 1.800 Höchststrafe je Gesellschaft und je Geschäftsführer. Weiters wird eine Mindestfrist von 6 Wochen zwischen der ersten Zwangsstrafe und der Erlassung der folgenden Zwangsstrafe normiert.