ORGANISATIONSREFORM DER FINANZVERWALTUNG

Durch die Reform werden an die Stelle der 40 Finanzämter ab 01. Juli 2020 zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit treten - das "Finanzamt Österreich" sowie das "Finanzamt für Großbetriebe". Die neun bestehenden Zollämter werden ebenfalls zu einer bundesweit zuständigen Abgabenbehörde, dem "Zollamt Österreich" zusammengeführt. Für die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung sowie der Finanzstrafbehörde wird das "Amt für Betrugsbekämpfung" eingerichtet. Ebenso wird es einen „Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ geben, der in dieser Form bereits ab 01.01.2020 akiv werden soll. Somit bleiben von den dem Finanzministerium unterstellten Dienststellen künftig fünf Ämter. Die bisherigen Finanzämter werden zu Dienststellen.