NORMVERBRAUCHSABGABEGESETZ
Grundlage der Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Personenkraftwagen ist seit März 2014 der CO2-Emissionswert in Gramm CO2/km. Zur Feststellung des CO2/km-Wertes wird künftig auf das Messverfahren WLTP abgestellt. Die bislang vorliegenden Informationen lassen eine Erhöhung der CO2-Emissionswerte im Vergleich zum vorherigen Messverfahren in einer Größenordnung von durchschnittlich ungefähr 20%-25% erwarten.
Da es zu keiner zusätzlichen Abgabenbelastung kommen soll, jedoch eine ökologischere Treffsicherheit im Rahmen der NoVA angestrebt ist, erfolgt ab 2020 in einem ersten Schritt die Anpassung der bestehenden NoVA-Formel an die künftigen CO2-Emissionswerte. Außerdem gibt es eine Erhöhung des Malusbetrages für Fahrzeuge mit besonders hohen CO2-Emissionen von derzeit EUR 20 auf EUR 40 je g/km. Auch für Krafträder (insbesondere Motorräder) wird die NoVA künftig auf Basis der CO2-Emissionswerte erhoben. Es ist in Anbetracht EU-rechtlicher Vorgaben und technischer Veränderungen davon auszu-gehen, dass die CO2-Emissionswerte in den kommenden Jahren sukzessive absinken werden. Dem wird durch eine jährliche Reduktion des Abzugsbetrages beginnend ab 01. Jänner 2021 Rechnung getragen.