MOTORBEZOGENE VERSICHERUNGSSTEUER

Die Besteuerung von Personenkraftwagen und Krafträdern wird im Rahmen der motorbezogenen Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer ökologisch umgestaltet.

Für nach dem 30.09.2020 neu zugelassene PKW wird - neben der Leistung des Verbrennungsmotors (bzw des Hubraums für Krafträder) - auch der CO2-Ausstoß des Kraftfahrzeuges im Steuersatz berücksichtigt werden. Es sind nur zukünftig erstmalig zugelassene Kraftfahrzeuge betroffen, da ausschließlich zukünftige Kaufentscheidungen beeinflusst werden sollen. Die Abzugsbeträge für den CO2-Ausstoß und die Kilowatt im Steuersatz werden jährlich sinken, weil aufgrund der technischen und regulatorischen Änderungen mit sinkenden Werten zu rechnen ist.