INDEXIERUNG VON SOZIALLEISTUNGEN
20.09.2022
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Inflationsraten ist auch die Indexierung von Sozialleis-tungen geplant. Ab 1.1.2023 sollen ua Krankengeld, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe (bereits ab 1.9.2023), Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbe-trag valorisiert werden. Für die Aufwertung wird der der Anpassungsfaktor für die gesetzlichen Pensionen gem § 108f ASVG herangezogen (durchschnittliche Erhöhung der Verbraucher-preise der Monate August des Vorjahres bis zum Juli des laufenden Jahres).