FIXKOSTENZUSCHUSS PHASE II
Im September 2020 startet die zweite Phase des Fixkostenzuschusses. Die Richtlinie wurde bereits auf der BMF-Homepage veröffentlicht, muss aber noch von der EU Kommission ge-nehmigt werden. In der zweiten Phase können Anträge für bis zu maximal sechs Betrach-tungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen müssen, gestellt werden. Letzter Betrach-tungszeitraum ist der 16.02.2021 bis 15.03.2021.
Neu ist, dass bereits ab 30% (bisher 40%) Umsatzausfall ein Zuschuss gewährt wird. Der Fixkostenzuschuss ist in der Phase II pro Unternehmen mit maximal EUR 5 Mio begrenzt. Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als EUR 100.000 im letztveranlagten Jahr können einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 30% des Umsatzausfalles beantragen.
Die Fixkosten können – in Abhängigkeit vom Umsatzausfall - bis zu 100% (bisher 75%) er-setzt werden. Zusätzlich zur Phase I können Leasingraten, AfA und endgültig frustrierte Aufwendungen – etwa bereits getätigte Vorleistungen von Reiseveranstaltern für stornierte Reisen - abgerechnet werden. AfA und Leasingraten können auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss Phase I angesetzt werden. Anträge können bereits ab 16.09.2020 für die erste Tranche von 50% gestellt werden.