ELEKTRIZITÄTSABGABEGESETZ; MINERALÖLSTEUERGESETZ, ERDGASABGABEGESETZ
Ab 2020 werden zusätzliche Anreize zur „Eigenstromerzeugung“ durch Photovoltaik gesetzt und die Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen abgeschafft. Die jährlich nachweisbar selbst verbrauchte elektrische Energie wird demnach von der Steuer befreit, soweit sie mittels Photovoltaik von Elektrizitätserzeugern selbst erzeugt und nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht wird.
Wasserstoff und „Biogas“ unterliegen grundsätzlich nicht weiter dem Mineralölsteuergesetz, sondern weitgehend dem Erdgasabgabegesetz. Es wird außerdem eine Steuerbegünstigung für nachhaltig erzeugtes Biogas und für erneuerbaren Wasserstoff geben. Soweit Biogas (verflüssigt) dem Steueraussetzungsverfahren unterliegt, wird es wegen zwingender EU-Rechtsvorschriften weiter dem Mineralölsteuergesetz - jedoch begünstigt besteuert - unterliegen.