Bis wann sind die Steuererklärungen 2014 einzureichen?

 

Sobald man festgestellt hat, ob - und wenn ja - welche Steuererklärung abzugeben ist, stellt sich natürlich die Frage, bis wann muss eigentlich die Steuererklärung für das Jahr 2014 abgegeben werden?

Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2014 (Pflichtveranlagung) ist grundsätzlich der 30.4.2015 (für Online-Erklärungen der 30.6.2015). Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt für die Steuererklärungen 2014 grundsätzlich eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.3.2016 bzw 30.4.2016, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw –guthaben ab dem 1.10.2015 Anspruchszinsen zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. In den meisten Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie bisher eine Fristverlängerung bis 30.9.2015. In jedem Fall kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden.

Zusammengefasst ergeben sich folgende Abgabetermine:

Im Einkommen sind keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten – „normale“ Veranlagung

Grund zur Abgabe der Steuererklärung

Formular

abzugeben bis

Papierform

elektronisch

Steuerpflichtiges Einkommen > EUR 11.000

E1

30.4.2015

30.6.2015

Steuerpflichtiges Einkommen < EUR 11.000, besteht aber aus betrieblichen Einkünften mit Bilanzierung

E1

30.4.2015

30.6.2015

In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen

E1

30.4.2015

30.6.2015

In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Immobilientransaktionen enthalten, für die keine Immobilienertragsteuer abgeführt wurde

E1

30.4.2015

30.6.2015

 

Im Einkommen sind auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten und das Gesamteinkommen beträgt mehr als EUR 12.000 – Arbeitnehmerveranlagung

Grund zur Abgabe der Steuererklärung

Formular

abzugeben bis

Papierform

elektronisch

(Nicht lohnsteuerpflichtige) Nebeneinkünfte > EUR 730

E1

30.4.2015

30.6.2015

Zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von getrennt versteuerten Bezügen (Gehalt, Pension) von zwei oder mehreren Arbeitgebern

L1

30.9.2015

30.9.2015

Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag wurde zu Unrecht berücksichtigt

L1

30.9.2015

30.9.2015

Abgabe unrichtiger Erklärungen gegenüber Arbeitgeber betreffend Pendlerpauschale bzw. betreffend steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten

L1

30.4.2015

30.6.2015

Krankengeld, Bezug aus Dienstleistungsscheck, Entschädigung für Truppenübungen, beantragte Rückzahlung von SV-Pflichtbeiträgen

L1

Aufforderung durch Finanzamt

Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr wurde bei Lohnverrechnung  berücksichtigt

L1

Aufforderung durch Finanzamt

Freiwillige Steuererklärung

L1

bis Ende 2019