AWS-KMU-Investitionszuwachsprämie
Wie bereits in der Klienten-Info 06/2016 angekündigt, soll als eine Maßnahme zur Stärkung der privaten Investitionen wieder eine Investitionszuwachsprämie, dieses Mal jedoch nur für KMUs, eingeführt werden. Abgewickelt wird die Prämienauszahlung vom aws (Austria Wirt-schaftsservice GmbH). Obwohl die Richtlinie zu diesem Förderungsprogramm vom Bund noch nicht beschlossen ist, können bereits seit 09.01.2017 Förderungsanträge auf Basis des vorliegenden Entwurfs gestellt werden. Entscheidungen über die Gewährung einer Förderung können erst bei Vorliegen der endgültigen Rechtsgrundlagen getroffen werden.
Die Förderung können kleine und mittlere Unternehmen (EU-KMU Definition), die als physische oder juristische Personen oder sonstige Gesellschaften des Handelsrechts ein gewerbliches Unternehmen selbständig betreiben, und maximal 250 Mitarbeiter beschäftigen, beantragen.
Als kleine Unternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, wenn die Bilanzsumme oder der Umsatz kleiner/gleich EUR 10 Mio. ist. Als mittlere Unternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme weniger als EUR 43 Mio. oder einem Umsatz von kleiner/gleich EUR 50 Mio.
Die Unternehmen müssen Mitglieder der Wirtschaftskammer bzw. der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten sein und eine Betriebsstätte in Österreich haben. Weiters müssen sie bereits 3 Jahresabschlüsse vorweisen können, die jeweils einen Zeitraum von 12 Monaten umfassen.
Gefördert werden materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen (z.B.: Errichtung einer Betriebsstätte, Änderung des Produktionsprozesses, Diversifizierung der Produkte/Dienstleistungen) für einen Standort in Österreich, die den Wert der durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs-und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre bei Kleinunternehmen um zumindest EUR 50.000, bei mittleren Unternehmen um zumindest EUR 100.000 übersteigen. Das geförderte Projekt muss innerhalb von 2 Jahren durchgeführt und bezahlt werden.
Ausgenommen von der Förderung sind u.a. folgende Investitionen:
Fahrzeuge (Ausnahme: Innerbetriebliche Transportgeräte, wie Stapler, sowie Nichttransportfahrzeuge, wie Bagger), Grundstücke, Finanzanlagen, aktivierte Eigenleistungen, leasingfinanzierte und gebrauchte Wirtschaftsgüter, Projekte mit förderbaren Kosten in Höhe von über EUR 5 Mio. Die Förderung beträgt 15 % des Investitionszuwachses von zumindest € 50.000 bis maximal EUR 450.000 für Kleinunternehmen sowie 10 % des Investitionszuwachses von zumindest EUR 100.000 bis zu maximal EUR 750.000 für mittlere Unternehmen. Daher beträgt der max. Zuschuss im Einzelfall EUR 75.000.
Der Förderantrag muss vor Durchführung des Projektes (z.B.: rechtsverbindliche Bestellung, Beginn der Arbeiten) mit Hilfe des Fördermanagers bei der aws oder bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. erfolgen.
Der Durchschnitt der aktivierten Anschaffung- und Herstellungskosten der vergangenen drei Jahre muss im Zuge der Antragsstellung von einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.