Antragslose Auszahlung der Familienbeihilfe

 
Seit 1. Mai 2015 gibt es das Projekt "Antraglose Familienbeihilfe". Das bedeutet für frisch gebackene Eltern, dass aufgrund der durch das Standesamt erfassten Daten des im Inland geborenen Kindes und der Personenstandsdaten der Eltern nun die Finanzverwaltung auf Basis dieser vorliegenden elektronischen Daten automatisiert prüft, ob alle Voraussetzungen und Informationen für die Gewährung und Auszahlung der Familienbeihilfe vorliegen.

Ist dies der Fall, muss kein Familienbeihilfenantrag ausgefüllt werden. Gleichzeitig mit dem Informationsschreiben der Finanzverwaltung, das über den Familienbeihilfenanspruch für das Kind informiert, wird der Familienbeihilfenbetrag überwiesen.  In allen anderen Fällen wie zB für den Erhöhungszuschlag für erheblich behinderte Kinder (Beih 3)  sowie Direktauszahlung für volljährige Kinder (Beih 20), ist ein Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe notwendig.

Zur Information über die derzeit geltende bzw geplante Höhe der Familienbeihilfe (FBH) folgende Übersicht:

Familien-beihilfe

für ein Kind

seit 1.7.2014

ab 1.1.2016

ab 1.1.2018

0-2 Jahre

109,70

111,80

114,00

3-9 Jahre

117,30

119,60

121,90

10-18 Jahre

136,20

138,80

141,50

ab 19 Jahre

158,90

162,00

165,10

Zuschlag bei Behinderung

150,00

152,90

155,90

Erhöhungsbeträge für jedes Kind, wenn die FBH für mehrere Kinder bezahlt wird:

für 2 Kinder

6,70

6,90

7,10

für 3 Kinder

16,60

17,00

17,40

für 4 Kinder

25,50

26,00

26,50

für 5 Kinder

30,80

31,40

32,00

für 6 Kinder

34,30

35,00

35,70

für jedes weitere Kind

50,00

51,00

52,00

Schulstartgeld

EUR 100 einmalig im September für alle 6-15 Jährigen

Mehrkindzuschlag

EUR 20 / Monat ab dem 3. Kind (Familieneinkommen unter EUR 55.000)