Aktuelle Urteile zur Immo-ESt
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat aktuell über offene Fragen bezüglich der Besteuerung von Immobilien (ImmoESt) entschieden. In einem Fall wurde ein Grundstück mit einer Kaufoption vermietet. Es wurde argumentiert, dass es dadurch bereits zu einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums und damit zu einer Anschaffung gekommen sei. Das hat der Gerichtshof verneint, denn er sieht den Zeitpunkt der Anschaffung erst beim anschließend erfolgten Kaufvertrag als gegeben.
Zur Hauptwohnsitzbefreiung gab es eine Entscheidung, wonach bei der Aufgabe des Hauptwohnsitzes Veräußerungsabsicht gegeben sein und in einem zeitlichen Zusammenhang dies in die Tat umgesetzt werden muss. Der Steuerpflichtige gab den Wohnsitz 2009 auf und verkaufte erst Ende 2012. Diese Auszugstoleranz von über 3 Jahren lehnte der Gerichtshof ab.
In einem weiteren Urteil wurde über den Grundstückbegriff verhandelt. Dinge, die steuerlich als selbständige Wirtschaftsgüter anzusehen sind, fallen nicht in den Anwendungsbereich der ImmoESt. Aus dem Judikat ist zu entnehmen, dass Gebäudeeinbauten, auch dann zum Gebäude gehören, wenn sie nur lose mit diesem verbunden sind (wie zB Einbauküchen). Wenn aber, wie im konkreten Fall eine Außenanlage und ein Freischwimmbad im Kaufvertrag gesondert erwähnt und beziffert wurden, kann eine Selbständigkeit zugebilligt werden.