9. VORSTEUERABZUG BEI ANSCHAFFUNG VON ELEKTROAUTOS

Seit 01.01.2016 sind die Anschaffungskosten von Elektroautos vorsteuerabzugsberechtigt. Der volle Vorsteuerabzug steht Ihnen allerdings nur bei Anschaffungskosten bis maximal EUR 40.000 brutto zu. Zwischen EUR 40.000 und EUR 80.000 brutto gibt es einen aliquoten Vorsteuerabzug. Kostet das Elektroauto mehr als EUR 80.000 brutto, so steht kein Vorsteuerabzug zu. 

TIPP: Elektroautos sind wegen der fehlenden CO2-Emissionen nicht NoVA-pflichtig und von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Für jene Mitarbeiter, die das arbeitgebereigene Elektroauto privat nutzen dürfen, fällt kein Sachbezug an.