8. SICHERN SIE SICH IHRE REGISTRIERKASSENPRÄMIE IHV EUR 200,00
07.11.2017
All jene, die spät aber doch, bis zum 31.03.2017 eine manipulationssichere Registrierkasse angeschafft haben, können die Prämie von EUR 200,00 (und EUR 30,00 je weiterer Eingabestation) mit dem Formular E 108c beantragen, sollte dies nicht bereits für nicht aufrüstbare Vorgängermodelle erfolgt sein. Die Anschaffungskosten der Registrierkassa sind sofort als Betriebsausgabe absetzbar und müssen nicht aktiviert werden. Trotzdem können diese Anschaffungskosten für die Geltendmachung eines investitionsbedingten GFB herangezogen werden. Ferner stellt die Prämie keine Betriebseinnahme dar und ist somit nicht steuerbar.
TIPP: Die volle Prämie, steht im Fall der Anschaffung, unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten, zu.