4. Handwerkerbonus ab 01. Juni 2016
22.06.2016
Der Handwerkerbonus, der bereits 2014 und 2015 gewährt wurde, erfährt nun eine Neuauflage. Privatpersonen (sowohl Eigentümer als auch Mieter) können für ab dem 01. Juni 2016 von gewerbeberechtigten Handwerkern erbrachte Leistungen, die den eigenen Wohnbereich im Inland betreffen, eine Förderung in Höhe von 20% beantragen. Der Antrag kann ab 01. Juli 2016 bei den Bausparkassen eingereicht werden, die maximal förderbaren Kosten pro Jahr betragen netto EUR 3.000. Damit erhält jeder Förderungswerber bis zu EUR 600 pro Jahr, was genau dem Umsatzsteuerbetrag entspricht. Der Fördertopf ist für 2016 mit EUR 20 Mio limitiert. Bei entsprechendem Wirtschaftswachstum ist der gleiche Betrag auch für 2017 geplant.