2. BIS WANN MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG 2016 EINGEREICHT WERDEN?

Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2016 (Pflichtveranlagung) ist heuer Dienstag, der 02.05.2017 (für Online-Erklärungen der 30.06.2017). Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben länger Zeit: für sie gilt für die Steuererklärungen 2016 grundsätzlich eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.03.2018 bzw. 30.04.2018, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw. –guthaben ab dem 01.10.2017 Anspruchszinsen zu bezahlen sind bzw. gutgeschrieben werden. In den meisten Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie bisher eine Fristverlängerung bis 30.09.2017. Grundsätzlich kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden.