ÄNDERUNGEN BEI PENSIONEN
28.10.2019
Personen mit zumindest 45 Arbeitsjahren können künftig abschlagsfrei in Pension gehen, wobei bis zu 60 Versicherungsmonate der Kindererziehung als Beitragsmonate berücksichtigt werden.
Auch das Sonderruhegeld für Nachtschwerarbeiter soll in Hinkunft abschlagsfrei ausbezahlt werden. Die einjährige Wartefrist auf die erste Pensionserhöhung soll künftig entfallen.