Die österreichische Bundesregierung hat Ende Februar das Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ vorgestellt. Damit sollen Investitionen in der Baubranche und leistbaren Wohnraum gefördert werden.
Für Neubauten von Wohngebäuden mit Fertigstellung zwischen dem 1.1.2024 und dem 31.12.2026 soll in den ersten drei Jahren nach Fertigstellung ein Abschreibungssatz von 4,5% anwendbar sein, wenn das Gebäude den ökologischen Standard „Klimaaktiv Bronze Standard“ erreicht. Dies gilt sowohl für Wohngebäude die im Betriebs- als auch im Privatvermögen gehalten werden.
Auch die beschleunigte Abschreibung von Herstellungsaufwendungen soll erweitert werden. Dadurch können Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Fünfzehntelabschreibung beschleunigt abgesetzt werden, wenn eine Bundesförderung lt. Abschnitt 3 des Umweltförderungsgesetzes ausbezahlt wird. Weiters sollen klimafreundliche Sanierungen (Dämmung von Außenwänden, Fenstertausch, Umstellung auf Wärmepumpen oder einen Fernwärmeanschluss) durch einen Ökobonus steuerlich begünstigt werden. Für vermietete Wohnobjekte sollen diese Aufwendungen mit einem als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abzugsfähigen Zuschlag von 15% für die Jahre 2024 und 2025 gefördert werden.
Bei der Liebhabereibeurteilung ist auch eine Änderung geplant. Um den Entwicklungen der letzten Jahre (Kostensteigerungen) Rechnung zu tragen, soll der bisherige Betrachtungszeitraum zur Erzielung eines Gesamtüberschusses um 5 Jahre verlängert werden. Die Gesetzwerdung dieses Pakets bleibt abzuwarten.
Mag. Gerhard Fend
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