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Wartungserlass Lohnsteuerrichtlinien

Das Bundesministerium für Finanzen hat den Wartungserlass zu den Lohnsteuerrichtlinien veröffentlicht. Dabei wurden eine Reihe von Gesetzesänderungen und Judikaten eingearbeitet. Ein paar Hinweise:

  • Sachbezug Spezialfahrzeuge: Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist keine Sachbezug anzusetzen, wenn es sich um Spezialfahrzeug handelt. Im Erlass wurde nun klargestellt, was darunter zu verstehen ist. Als Spezialfahrzeuge gelten jene Fahrzeuge, welche über feste Einbauten (z.B. Werkstatt, Regale usw.) im Fahrzeug verfügen. Sofern die Einbauten leicht zu entfernen sind, handelt es sich nicht um ein Spezialfahrzeug.
  • Sachbezug Dienstwohnung: Die Grenze für die sachbezugsbefreite Wohnung wurde von 30m2 auf 35m2 erhöht. Die Gemeinschaftsräume werden den in einer Wohneinheit untergebrachten Dienstnehmer aliquot zugerechnet.
  • Aufladen von Elektrofahrzeugen: Für das Aufladen von arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugen im Privatbereich wurden einige Klarstellungen getroffen. Die Zuordnung der Lademenge hat durch das Kfz selbst zu erfolgen. Die Nachweise können auch durch eigene Apps/Aufzeichnungen des Herstellers abgerufen werden oder durch Registrierung am Ladepunkt, wenn der Vorgang und die Lademenge eindeutig dem Fahrzeug zugeordnet werden kann.
  • Pendlerpauschale: Das Pendlerpauschale wird um die vom Arbeitgeber getragenen Kosten für ein Öffi Ticket gekürzt. Es wurde ergänzt, dass die Kürzung auch dann zu erfolgen hat, wenn das Pendlerpauschale erst im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht wird.

Mag. Gerhard Fend

Erscheinungsdatum:

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