Mit dem Beschluss im ECOFIN-Rat herrscht nun endlich Klarheit darüber, welche konkreten Änderungen die ViDA-Reform (ViDA – VAT in the digital Age) mit sich bringt und vor allem auch, wann diese in Kraft treten. In den VN Steuerservices vom 3.3. und vom 17.3.2025 wurden die ersten beiden Themenbereiche (als Pillar bezeichnet) erläutert.
Pillar 3 als dritter Themenbereich beinhaltet das Konzept der Single-VAT Registration, das durch diverse Maßnahmen, wie eine Ausweitung des allgemeinen Reverse Charge Systems und eine Ausdehnung der Anwendbarkeit des EU-OSS Systems, dazu beitragen soll, dass Registrierungsverpflichtungen durch grenz-überschreitende Aktivitäten minimiert werden.
Die Maßnahmen von Pillar 3 treten mit 1.7.2028 in Kraft. Es ist bereits vor diesem Datum zu prüfen, ob Registrierungen im Ausland noch benötigt werden bzw. eine Beibehaltung einer ausländischen UID Nummer strategische Vorteile bringt (Veranlagung vs Vorsteuererstattung).
Dr. Peter Bahl
Erscheinungsdatum: