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ViDa Reform (Teil 2)

Die Europäische Union hat die Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuer-Systems (ViDA – VAT in the Digital Age) beschlossen. Das ViDA bringt umfassende rechtliche Neuerungen in drei großen Themenbereichen, die als Pillar 1-3 bezeichnet werden. Pillar 1 beinhaltet ein neues digitales Meldesystem (DRR- Digital Reporting Requirements), das auf einem neuen elektronischen Rechnungsstandard      (e-invoicing) aufbaut (siehe VN Steuerservice vom 3.3.2025). Pillar 2 beinhaltet u. a. neue Regelungen für die Besteuerung der Kurzzeitvermietungen und Personenbeförderungen. Durch die Einführung einer Steuerfiktion (deemed supplier) wird die leistungsvermittelnde Plattform zum Steuerschuldner des Umsatzes. Die Lieferkettenfiktion (deemed suppler regime) wird auf Online-Marktplätze ausgeweitet, die Vermietungen von Wohnungen und Appartements (maximal 30 Tage) oder Personenbeförderungen anbieten.

Ab Juli 2028 steht es den Mitgliedstaaten frei, diese Inhalte von Pillar 2 bereits freiwillig einzuführen. Ab 2030 werden die Neuregelungen dann unionsweit verpflichtend. Der zweite Baustein in diesem Paket betrifft die Ausdehnung dieser Steuerfiktion auf im Drittland ansässige Onlinehändler. Bisher wurden Online-Marktplätze nur dann zum Steuerschuldner, wenn es sich um B2C-Transaktionen gehandelt hat (Unternehmer an Private). Künftig ist diese Regelung sowohl auf B2C als auch auf B2B-Umsätze (Unternehmer an Unternehmer) im Drittland ansässiger Onlinehändler anzuwenden, die über einen Online-Marktplatz Verkäufe in der EU tätigen.

 

Dr. Peter Bahl

Erscheinungsdatum:

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