Wer in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge heuer noch mindestens 3.337,85 Euro investiert, erhält die mögliche Höchstprämie für 2024 von 141,86 Euro. Jene Personen,
die bereits die gesetzliche Alterspension beziehen, sind von der Förderung ausgenommen. Als Bausparprämie kann unverändert für den maximal geförderten Einzahlungsbetrag von
1200 Euro pro Jahr noch eine Prämie von 18 Euro lukriert werden.
Private Spenden werden für das Jahr 2024 nur mehr aufgrund der elektronisch übermittelten Daten der Empfängerorganisationen bei der (Arbeitnehmer-) Veranlagung berücksichtigt. Als
Sonderausgaben absetzbare private Spenden sind mit 10 Prozent des aktuellen Jahreseinkommens begrenzt, wobei schon abgezogene betriebliche Spenden auf diese
Grenze angerechnet werden.
Die spezielle Sonderausgabenpauschale für die thermische Sanierung von Gebäuden und auch der Ersatz von fossilen durch klimafreundlichere Heizsysteme kann im Jahr 2024 nur
geltend gemacht werden, wenn der zu Grunde liegende Förderantrag noch im Jahr 2024 eingebracht wird. Wenn Gewinne aus Wertpapierverkäufen von sogenannten „Neuvermögen“
im Jahr 2024 erzielt wurden, könnten diese mit realisierten Wertpapierverlusten noch ausgeglichen werden. Verluste aus privaten Aktiendepots könnten auch mit
Gewinnausschüttungen aus der eigenen GmbH verrechnet werden.
Dr. Peter Bahl
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