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Steuerliche Neuerungen 2025

Mit 1.1.2025 sind einige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten:

  • Steuerliche Absetzbeträge: Durch die Inflationsanpassung bei der Einkommensteuer wurden auch die steuerlichen Absetzbeträge um 5% erhöht. Dies betrifft z.B. den Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, Unterhalts-, Verkehrs- und Pensionistenabsetzbetrag.
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  • Tarifstufen Einkommensteuer: Die Tarifstufen bei der Einkommensteuer wurden um 3,83% erhöht. Ausgenommen davon ist die Tarifstufe von 55% ab einem Einkommen von 1 Mio. Durch diese Erhöhung bleiben Einkommen bis EUR 13.308 steuerfrei.
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  • Überstunden: Auch im Jahr 2025 können Überstundenzuschläge für 18 Überstunden monatlich (bis EUR 200) steuerfrei ausbezahlt werden.
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  • Kilometergeld: Für Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Verwendung eines Pkw, Fahrrades oder Motorrades wurde das Kilometergeld auf EUR 0,50/km erhöht. Für mitbeförderte Personen im Auto können EUR 0,15/km angesetzt werden. Für diese betrieblichen Fahrten muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Nicht umfasst vom Km Geld sind z.B. Mautkosten, Parkgebühren oder Unfallschäden. Für berufliches „zu Fuß Gehen“ (auf Anschlussstrecken) können EUR 0,38/Km angesetzt werden.
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  • Dienstwohnungen: Die Grenze für die sachbezugsbefreite Wohnung wurde von 30m2 auf 35m2 erhöht. Gemeinschaftsräume werden den in einer Wohneinheit untergebrachten Mitarbeitenden aliquot zugerechnet. Wohnungen bis zu 45m2 können um einen 35% verminderten Sachbezugswert zur Verfügung gestellt werden, wenn der Aufenthalt 12 Monate nicht überschreitet.

 

Mag. Gerhard Fend

Erscheinungsdatum:

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