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Schäden durch Katastrophen

Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden im Zusammenhang mit Hochwasser und Erdrutschungen in vielen Regionen Österreichs, bietet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) für alle in Not geratene Betriebe unbürokratische Soforthilfe an. Diese umfasst Maßnahmen wie Stundungen, Ratenvereinbarungen, sowie Kulanzregelungen bei Meldeverspätungen oder Beitragsprüfungen.

Ein wichtiger Hinweis zu Spenden:. Direkte Spenden an Betroffene sind steuerlich nicht abzugsfähig. Eine Ausnahme davon sind werbewirksame „Katastrophenspenden“ von Unternehmen an Betroffene. Ansonsten sind nur Spenden an spendenbegünstige Einrichtungen gemäß der Liste des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) abzugsfähig.

Das BMF hat bereits vor einem Jahr eine Information veröffentlicht, in welcher auf diverse steuerliche Erleichterungen hingewiesen wird. Demnach können ua abgabenrechtliche Fristen verlängert werden. Darunter fallen zB Beschwerdefristen, die Frist zur Abgabe der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatz- bzw Einkommensteuerjahreserklärungen. Daneben stehen Betroffenen auch Anträge auf Zahlungserleichterungen zu sowie Anträge auf Herabsetzung bzw Nichtfestsetzung von Säumnis- bzw Verspätungszuschlägen. Leistungen aus dem Katastrophenfonds sind für die Empfänger steuerfrei. Freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden sind von der Einkommen- bzw Lohnsteuer befreit (zB zinslose Darlehen an Arbeitnehmer, Spende an einen betroffenen Haushalt).

 

Dr. Peter Bahl

Erscheinungsdatum:

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