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PrAG 2025

Das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025) wurde im Oktober 2024 im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Dieses Gesetz ist Teil der fortlaufenden Bemühungen, die kalte Progression abzuschaffen, also die automatische Steuermehrbelastung durch Inflation. Es soll sicherstellen, dass Einkommenssteigerungen durch Inflation nicht automatisch zu höheren Steuersätzen führen.

Zu den wesentlichen Neuerungen des PrAG 2025 gehört unter anderem die Anpassung der Steuerprogression und die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro für Zwecke der Umsatzsteuer. Ab 2025 zahlt man erst ab einem Einkommen von mehr als 13.308,- € Steuern (bisher 12.816,- €). Der 50%ige Steuersatz beginnt dann erst ab einem Einkommen von 103.072,- € (bisher 99.266,- €).

Mit dem PrAG 2025 kommen auch weitere Ermächtigungen zu neuen Verordnungen. Eine davon soll die neue Kilometergeldverordnung mit voraussichtlichem Inkrafttreten ab 1.1.2025 sein. Diese Verordnung sieht unter anderem für die berufliche Nutzung von KFZ, Kraftrad oder Fahrrad einen neuen, einheitlichen Pauschalwert von 0,50 €/km für alle Fahrzeugarten vor (für mitbeförderte Personen 0,15 €/km).

 

Dr. Peter Bahl

Erscheinungsdatum:

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