Mit 01.01.2025 gibt es eine Änderung im Behinderteneinstellungsgesetz. Ein Arbeitgeber mit mehr als 400 Beschäftigten muss einen Barrierefreiheitsbeauftragten (samt Stellvertreter) bestellen. Zur Erfüllung der Aufgaben sowie für Aus-, Fort- und Weiterbildung muss eine bezahlte Dienstfreistellung erfolgen.
Die EU-Transparenzrichtlinie wurde bereits mit März 2024 in das Österreichische Arbeitsgesetz umgesetzt. Änderungen betreffen die verpflichtende Ausstellung von Dienstzetteln, auch bei kurzen Beschäftigungen. Im Dienstzettel muss unter anderem neu eine kurze Tätigkeitsbeschreibung und ein Hinweis auf das einzuhaltende Kündigungsverfahren stehen.
Die Höchstbeträge für steuerfreie Überstundenzuschläge wurden für die Jahre 2024 und 2025 auf maximal 18 Überstunden, maximal für 200,- Euro pro Monat angepasst. Dafür sind Arbeitsaufzeichnungen (auch für leitende Angestellte) unabdingbar. Die Ausführungen zur angemessenen Höhe der Schmutzzulagen wurde in der endgültigen Version des Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlasses 2024 nicht mitaufgenommen. Für die Zukunft wird es daher weitere Diskussionen bei Prüfungen über die Höhe bzw. die Nachweisführung geben.
Dr. Peter Bahl
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