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Neuerungen in der Payroll 2025 Teil 1

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge beträgt in der Payroll 2025 - 6.450 € (Wert 2024: 6.060,- €) und die tägliche Höchstbeitragsgrundlage 215,- € (Wert 2024: 202,- €). Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze wurde mit 551,10 € (Wert 2024: 518,44) festgelegt. Der Beitrag zur freiwilligen Selbstversicherung gemäß § 19a ASVG kostet 77,81 € (Wert 2024: 73,20 €). Die Verzinsung rückständiger Beiträge kosten 7,03% (Wert 2024: 7,88%), die Zinsersparnis bei einem Dienstgeber-Darlehen muss wie im Vorjahr mit 4,5% gerechnet werden.

Die steuerfrei auszahlbaren Kilometer-Gelder (Km) wurden auch angepasst. Das Km-Geld für Mitfahrer beträgt 0,15 Cent/Km (Wert 2024: 0,05), das Km-Geld fürs Fahrrad beträgt 0,50 Cent/Km (Wert 2024: 0,38) und das Km-Geld für zu Fuß zurück gelegte Strecken beträgt 0,38 Cent/Km, wenn die Strecke länger als 1 Km ausmacht (Wert 2024: 0,38 und länger als 2 Km).

Die steuerfrei auszahlbaren Diäten betragen 30,- € Taggeld im Inland (Wert 2024: 26,40 €) und Nächtigungsgeld Inland 17,- € (Wert 2024: 15,- €). Voraussetzung sind aber immer Aufzeichnungen und eine Anpassung an diese Werte in den jeweiligen Kollektivverträgen).

 

Dr. Peter Bahl

Erscheinungsdatum:

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