Das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 bringt weitere Inflationsanpassungen ab 2025 zur Abgeltung der kalten Progression. Die Absetzbeträge werden um volle 5 Prozent
erhöht (u.a. der Alleinverdiener- Alleinerzieher Absetzbetrag, der Unterhalts- oder Verkehrsabsetzbetrag, oder der Pensionistenabsetzbetrag). Genauso werden auch die
Sozialversicherungsrückerstattung und der Sozialversicherungsbonus erhöht.
Änderung der Tagesgelder:
Die Tagesgelder werden auf 30 Euro und das pauschale Nächtigungsgeld auf 17 Euro angepasst (aber nur für Inlandsdiäten). Fahrräder/E-Bike können neu mit 0,50 Km statt 0,38
Km bis max. 3000 Km/Jahr statt bisher bis max. 1500 angesetzt werden.
Gesondert wird daneben die Zuverdienstgrenze nach dem Familienlastenausgleichsgesetz valorisiert. Ab 1. Jänner 2024 wurde der Grenzbetrag für den Wegfall der Familienbeihilfe für
Kinder ab dem 19. Lebensjahr von 15.000 auf 16.455 Euro erhöht. Erstmals ab 1. Jänner 2025 wird diese Grenze mit dem Anpassungsfaktor nach dem ASVG jedes Jahr automatisch
angepasst. Diese Einkommensgrenze findet sich gleichlautend auch im Studienförderungsgesetz.
Dr. Peter Bahl
Erscheinungsdatum: