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Immobilienertragsteuer (ImmoESt)

Ein Vater schenkt die Hälfte seines Eigentums an einer bebauten Liegenschaft an seinen Sohn, wobei auch noch vorhandene Schulden der Liegenschaft, ein grundbücherlich sichergestelltes Darlehen, vom Sohn übernommen werden. Strittig war in einem Rechtsmittelverfahren, ob eine Immobiliensteuer (ImmoESt) dafür anfällt.

Der Vater ging von einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft aus, dass keine ImmoESt auslöst. Das Finanzamt beurteilte die Übergabe als entgeltliches Rechtsgeschäft und schrieb ImmoESt vor. Laut dem Finanzamt machen die übernommenen Schulden mehr als die Hälfte des übergebenen Wertes der Liegenschaft aus.

Das Bundesfinanzgericht ging in seinem Urteil unter Hinweis auf die aktuelle Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes von einer gemischten Schenkung aus. Die Gegenleistung betrage weniger als 75% des gemeinen Wertes des übertragenen Wirtschaftsgutes. Zudem liegt eine Vermögensübertragung unter nahen Angehörigen vor, wobei eine Bereicherungsabsicht zu vermuten sei.

 

Dr. Peter Bahl

Erscheinungsdatum:

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