Im Rahmen der Wohnraum- und Bauoffensive hat die Bundesregierung den Handwerkerbonus neu aufgelegt. Dadurch sollen Impulse für die Wohnraumschaffung und -sanierung gesetzt und die Bauwirtschaft bzw. das Handwerk unterstützt werden. Für Handwerkerleistungen können im Jahr 2024 bis zu EUR 2.000 und im Jahr 2025 bis zu 1.500 an Fördermittel geltend gemacht werden.
Den Handwerkerbonus erhalten volljährige Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich. Gefördert werden Handwerkerleistungen von befugten inländischen Unternehmern im privat genutzten Wohn- und Lebensbereich die zwischen dem 1.3.2024 und dem 31.12.2025 angefallen sind. Dabei ist es egal, ob man Eigentümer oder Mieter einer Immobilie ist. Gefördert werden z.B. Wohnraumschaffung, Spenglerarbeiten, Installationen, Malerarbeiten, Einbaumöbel, Einbauküchen, Austausch von Böden oder Fenstern, Fassaden usw. Die Förderung bezieht sich jedoch nur auf die Arbeitsleistung – nicht auf die Materialkosten bzw. Planungs- und Beratungskosten.
Voraussetzung für die Förderung ist eine korrekte Rechnung in der die Arbeitsleistung (Anzahl der Stunden und Bezeichnung der Arbeitsleistung) gesondert ausgewiesen wird. Die Bezahlung muss auf ein Konto des Leistungserbringers erfolgen – für Barzahlungen gibt es keine Förderung. Weiters dürfen die geförderten Leistungen nicht als Betriebsausgabe, Sonderausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Antragstellung ist ab dem 15. Juli 2024 auf der Homepage https://handwerkerbonus.gv.at möglich.
Mag. Gerhard Fend
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