Seitenbereiche
Immer top informiert

Eine Liegenschaft in einer GmbH

Ein Familienvater kaufte in der Vergangenheit zwei Liegenschaften. Im Jahr 2009 verschenkte er jeweils die Hälfteanteile an seinen Sohn. Im Jahr 2015 legten beide Ihre Hälfteanteile in ihre GmbH ein, an welcher der Vater mit 75% und der Sohn mit 25% beteiligt waren. Unmittelbar nach den Einlagen wurden die Anteile an der GmbH an fremde Dritte übertragen.

 

Das Finanzamt schrieb nach Abschluss einer Betriebsprüfung eine Immobilienertragsteuer (ImmoESt) für die Einlage vor. Es handle sich steuerlich um einen Tausch (Gegenleistung für die Einlage der Grundstücke sind die Gesellschaftsanteile). Die Bemessungsgrundlage sei der gemeine Wert ( was vereinfacht dem Verkehrswert entsprechen kann). Dagegen haben die Betroffenen ein Rechtsmittel erhoben.

 

Nach der Begründung im Rechtsmittel würde dieser Sachverhalt keine ImmoESt auslösen, weil die anlässlich der Einlagen erhaltenen Gegenleistungen wertlos seien.

Das Bundesfinanzgericht teilte die Auffassung des Finanzamtes. Der Wert der Gegenleistung, den die Betroffenen erhalten haben, ist irrelevant. Es ist ex lege der Tauschgrundsatz anzuwenden, daher fällt ImmoESt an und diese Steuer ist vom gemeinen Wert zu berechnen.

 

Dr. Peter Bahl

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.